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Repatriierung im Ausland / Was tun nach einem Todesfall im Ausland?

Wo auch immer Sie sich auf der Welt befinden, kann jeder unerwartet sterben. Ein Mensch kann eines natürlichen Todes sterben, eines Verbrechens, einer schweren Krankheit oder eines Unfalls.

Wenn jemand im Ausland stirbt, ist es wichtig, die Umstände zu kennen, unter denen er gestorben ist. Handelt es sich um einen Tod im Krankenhaus oder außerhalb des Krankenhauses, um einen natürlichen oder einen nicht natürlichen Tod.

Ein nicht natürlicher Tod liegt vor, wenn eine Person infolge eines Verbrechens oder eines Unfalls stirbt. Für eine Person, die in einem Krankenhaus stirbt, wird von einem Arzt des Krankenhauses ein Totenschein ausgestellt.

Der Tod wird auch in der Gemeinde registriert, in der die Person gestorben ist. Der Tod kann auch in einem Konsulat registriert werden. Wenn jemand außerhalb des Krankenhauses stirbt, muss ein Arzt kommen und eine Sterbeurkunde ausstellen.

Genau wie bei einem Tod im Krankenhaus muss der Tod gemeldet werden.

Ist der Tod die Folge eines Unfalls oder eines Verbrechens, werden sofort die Polizei und ein Arzt benachrichtigt. Da die Ermittlungen zunächst von der Polizei durchgeführt werden müssen, wird die Leiche beschlagnahmt.

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Leichnam für die Überführung in die Niederlande freigegeben. Wie erfolgt die Überführung nach einem Todesfall aus dem Ausland?

Die sterblichen Überreste werden repatriiert. Die Überführung wird von den Angehörigen in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen (im Land des Todes) organisiert.

Wir kümmern uns um die rechtlichen Formalitäten vor Ort. Der Verstorbene muss überführt werden, die Grenzformalitäten (am Flughafen oder mit dem Auto) müssen erledigt werden.

Oft wird der Körper eines Verstorbenen einbalsamiert, da zwischen dem Todeszeitpunkt und der Beerdigung/Einäscherung oft mehr Zeit vergeht als bei einem Sterbefall in den Niederlanden.

Wenn der Verstorbene mit dem Flugzeug in die Niederlande transportiert wird, wird er in einem Zinksarg transportiert, der vollständig versiegelt ist. Sobald der Verstorbene in den Niederlanden angekommen ist, kann die Beerdigung/Einäscherung stattfinden.

Am Sterbeort wird eine Urkunde ausgestellt, die beim Standesamt des Wohnortes des Verstorbenen registriert werden muss.

Sie können sich auf uns verlassen, wenn es um die Überführung des Verstorbenen zu einer vollständigen Beerdigung in den Niederlanden oder in anderen Ländern geht, wobei der Transport mit dem Auto bis zu 2000 km günstiger ist als mit dem Flugzeug. Da die Preise abweichen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Mit dem Auto berechnen wir € 1,21 ct/km Die sterblichen Überreste werden repatriiert. Die Überführung wird von den nächsten Angehörigen in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen (im Land des Todes) organisiert.

Wir erledigen die rechtlichen Formalitäten vor Ort.

Für die Überführung des Verstorbenen muss gesorgt werden, die Formalitäten an der Grenze (am Flughafen oder mit dem Auto) müssen erledigt werden.

Oft wird der Körper eines Verstorbenen einbalsamiert, da zwischen dem Todeszeitpunkt und der Beerdigung/Einäscherung oft mehr Zeit vergeht als bei einem Todesfall in den Niederlanden.

Informieren Sie sich auf der Website und nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!

Kosten für den Transport. Tag und Nacht verfügbar.

Was ist eine Rückführung?

Eine Repatriierung ist die Rückführung einer Person aus einer Situation, in der sie nicht bleiben möchte. Wörtlich bedeutet es „zurück in die Heimat bringen“. Eine Rückführung aus dem Ausland ist nur möglich, wenn es medizinisch gerechtfertigt und erlaubt ist, jemanden aus dem Ausland in die Niederlande zu überführen.

Ist eine Beerdigung oder Einäscherung im Ausland möglich?

Ja, das ist heutzutage kein Problem mehr. Immer mehr Menschen, die nicht in den Niederlanden geboren sind, möchten in ihrem Herkunftsland beerdigt werden. Eine Beerdigung im Ausland ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, z. B. den Reisekosten. Wenn Sie sich gegen die Kosten einer Beerdigung absichern möchten, informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Bestattungsversicherung.

Was geschieht, wenn jemand während eines Auslandsaufenthalts stirbt?

Bei einem Todesfall während einer Auslandsreise können Sie sich an die Notrufzentrale Ihres Reiseversicherers oder Ihrer Krankenkasse wenden. Diese Zentrale veranlasst die „Repatriierung“ in die Niederlande. Das bedeutet, dass der Verstorbene an seinen Wohnort überführt wird. Haben Sie keine Reise- oder Krankenversicherung, die bei einem Todesfall im Ausland Hilfe leistet? Dann können Sie sich direkt an Repatriation wenden unter +31(0)85 -1306447 oder +31(0)6-14601760. Sie können auch eine E-Mail an info@repatiering.nl.nl senden. Wir haben Mitarbeiter, die auf die Rückführung spezialisiert sind. Sie werden Ihnen gerne helfen und die Rückführung und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten in Absprache mit Ihnen regeln.

 

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